Reglement MSC- Bavaria

Stand Februar 2003  

 

 

 

 

Allgemeine Vorschriften Rennklasse:

 

§1 : Sicherheitsvorschriften für Fahrer:

        Die Fahrer müssen bei Trainings- und Rennfahrten einen ECE- geprüften Sturzhelm und einen Fahreranzug

        aus schwer entflammbarem Material tragen.

 

§2 : Für Fahrzeuge, die regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen,

        wird vom Verein ein Wagenpass erstellt, worin die Fahrzeugdaten und alle wesentlichen Punkte des Reglements

        notiert sind. Dieser Wagenpass wird vom Fahrer EIGENVERANTWORTLICH verwaltet.

        Dieser Wagenpass wird bei der Papierabnahme abgegeben und ist für alle Teilnehmer im

        Rennbüro einsehbar. Bei Veranstaltungsende wird dieser dem Eigentümer des Fahrzeuges wieder ausgehändigt.

        Sinn und Zweck ist, daß die Fahrzeugabnahmen nur noch stichpunktartig stattfinden, da der Fahrer mit seiner

        Unterschrift für den ordnungsgemäßen und reglementkonformen Zustand seines Fahrzeuges haftet.

 

§3 : Protestvorschriften:

        Die Protestgebühr beträgt 250.- Euro.

        Der Protest muß bis spätestens 30 Minuten nach Rennende der Rennleitung vorliegen.

        Im Falle einer notwendigen Demontage werden diese Kosten von der Rennleitung festgesetzt.

        Bei unbegründetem Protest sind diese Kosten vom Protesteinreicher zu tragen.

        Im begründeten Fall trägt die Kosten der Beschuldigte.

 

§4 : Abschleppösen:

        Zum Abschleppen aus Gefahrenzonen muß an allen Fahrzeugen vorne und hinten eine Abschleppöse angebracht

         sein. Die Öse muß für die Hilfskräfte jederzeit gut erreichbar sein, auch im Kiesbett. Die Abschleppösen sind farblich   

         abzuheben (Gelb, Rot, Orange) und/oder an der Karosserie durch Hinweispfeile kenntlich zu machen.

 

§5 : Ermittlung der Klasse:

        Die Klassenermittlung findet über die Ermittlung des reinen Leistungsgewichtes statt, ohne Berücksichtigung des

         Hubraumes oder einer Aufladung.

         Bremsen und Fahrwerke sind freigestellt.

         Weiterhin werden anhand von zusätzlichen Punkten die Fahrzeuge bewertet. Dies sind im einzelnen:

         Reifenart, Antriebsart und Antriebsstrang/Getriebe.

 

§6: Einfluß der Bewertungskriterien bei der Fahrzeugklassifizierung:

       (Regelung über Bonuspunkte in % der Gruppenbreite, in die das Fahrzeug nach der kg/PS-Gruppe fällt)

       Hubraum und Aufladung: ohne Einfluß

       Reifen:                                 Straßenreifen 100% ,

                                                    Sportreifen 10%,

                                                    Slicks/Regenreifen 0%

       Antriebsart:                        Front/ Heck 50%, Allrad 0%

       Antriebsstrang/ Getriebe: Getriebe und Antrieb Serie 100%,

                                                    Sportgetriebe, Sperre, geänderter Rädersatz (Getriebe) 50%,                                      

                                                    Renngetriebe, gerade verzahnt, unsynchronisiert 25%,

                                                    Getriebe sequentiell, Powershift 0%

 

§7: Fahrzeuggewicht:

       Das vom Fahrer in seinem Wagenpass angegebene Mindestgewicht muß jederzeit während der

       Rennveranstaltung erreicht werden. Gewogen wird ohne Fahrer.

 

§8: Auspuffanlage/ Lautstärke:

       Die Auspuffanlage darf 100 dB(A) nicht überschreiten. Je nach Rennstrecke sind die dort gültigen 

       Schalldruckgrenzwerte einzuhalten. Die Auspuffanlage muß ein separates Bauteil sein, darüber hinaus ist 

       sie freigestellt.

 

§9: Batterie

Der Einbauort der Batterie ist freigestellt.

Batterien die sich im Fahrgastraum befinden sind durch eine Kapselung abzuschotten.

 

§10 : Ölsammler:

Jedes Fahrzeug dessen, Motor- und Getriebeschmiersystem eine offene Gehäuseentlüftung hat,

muß so ausgerüstet sein, daß austretendes Öl nicht frei auslaufen kann.

Ölsammler in Form von Provisorien (alte Ölbüchsen usw.) werden nicht akzeptiert.

 

 

 

 

§11 : Mindestsicherheitsausrüstung:

-        Bei geschlossenen Fahrzeugen ein Überrollbügel oder Käfig gemäß FIA.

-        Alternativ gilt für offene Fahrzeuge:

      Überollbügel aus Rohrabmessung mind. 42 x 1.5 mm hinter dem Fahrer mit zusätzlicher

      Abstützung im oberen Drittel des Hauptbügels nach vorne oder hinten an einem harten Punkt    

      am Rahmen. Seitenaufprallschutz und Querabstützung des Bügels bleibt dem

      Fahrzeugbesitzer/Fahrer weiterhin freigestellt.

-        4 Punkt Sicherheitsgurt

-        Helm (Mindestanforderung ECE- Prüfnorm)

-        Voll funktionstüchtige Beleuchtungseinrichtung rundum, Blinker 21 Watt, 

      Nebelschlußleuchte 21 Watt, Rücklicht 10 Watt und Bremslicht 21 Watt.

      Scheinwerfer vorne mit mind. 50 Watt (Kaltlichtspiegel erlaubt) oder Xenon mind. 35 Watt

-        Feuerlöscher mind. 2 kg. ABC Pulver

-        Kraftstoffbehälter:

Es sind nur Original- Serientanks an Serienposition erlaubt.

Ausnahme: Sicherheits Renntanks mit FIA- Zulassung an beliebiger Stelle mit Abschottung zum Fahrgastraum. Catchtank mit max. 5 Liter Inhalt sind erlaubt.

-        2 Rückspiegel, die die Sicht nach hinten gewährleisten.

 

§12 : Leitungen:

Die Verlegung von elektrischen Leitungen und Flüssigkeitsleitungen ist freigestellt

Flüssigkeitsleitungen dürfen durch den Innenraum verlaufen, wenn sie aus Metall bestehen oder vollständig durch Metall geschützt sind, dort keine Verbindung aufweisen (Ausnahme Luftfahrtnormverbindungen) und am Fahrzeugboden verlegt werden. Kühlwasser- und Ölleitungen, die durch den Fahrgastraum verlaufen, müssen vollständig durch eine zweite flüssigkeitsdichte Leitung bzw. Kanal ummantelt sein. Alle serienmäßigen oder nichtserienmäßigen aussenliegenden Kraftstoff- Öl- und Bremsleitungen sind gegen Steinschlag, Korrosion,

Bruch usw. zu schützen.

 

§13: Rückwärtsgang

Alle Fahrzeuge müssen in der Lage sein rückwärts zu fahren. Bestehende Fahrzeuge des MSC Bavaria müssen ihre Fahrzeuge bis zum 1.1.2005 umrüsten sofern nicht vorhanden.

Für neue Fahrzeuge (Mitglieder) gilt diese Regelung ab dem 1.1.2004

 

§14: Sonstiges

Fahrzeuge die ein Sicherheitsrisiko darstellen werden von der Veranstaltung ausgeschlossen, sofern es nicht gelingt das Manko zu beheben. Das gleiche gilt für Fahrzeuge, die der Stichprobenkontrolle durch den Technischen Leiter nicht Stand halten, oder von den angegebenen Daten abweichen und/oder das Reglement nicht erfüllen.

 

 

Allgemeines zur Gruppe C

 

In der Gruppe C fahren u.a. alle Fahrzeuge die nicht in das oben genannte Reglement passen, oder einzelne Punkte des o.g. Reglements nicht erfüllen.

( Sicherheitsrelevante Punkte ausgenommen, die Entscheidung hierüber fällt der Technische Leiter in Abstimmung mit dem Vorstand)

 

Mindestanforderung in der Gruppe C

 

-        Helm

-        Sicherheitsgurt

 

Die Gruppe C ist keine Rennklasse und dient nicht zur Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit sondern der Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung.

 

Es ist in der Gruppe C so zu fahren, daß zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung andere Teilnehmer gefährdet oder genötigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfaffenhofen an der Ilm, Februar 2003