Reglement MSC- Bavaria
Stand Februar 2003
Allgemeine
Vorschriften Rennklasse:
§1 : Sicherheitsvorschriften für Fahrer:
§2 : Für Fahrzeuge,
die regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen,
wird vom Verein ein Wagenpass erstellt, worin die Fahrzeugdaten und alle wesentlichen Punkte des Reglements
notiert sind. Dieser Wagenpass wird vom Fahrer EIGENVERANTWORTLICH verwaltet.
Dieser Wagenpass wird bei der Papierabnahme abgegeben und ist für alle Teilnehmer im
Rennbüro einsehbar. Bei Veranstaltungsende wird dieser dem Eigentümer des Fahrzeuges wieder ausgehändigt.
Sinn und Zweck ist, daß die Fahrzeugabnahmen nur noch stichpunktartig stattfinden, da der Fahrer mit seiner
Unterschrift für den ordnungsgemäßen und reglementkonformen Zustand seines Fahrzeuges haftet.
§3 :
Protestvorschriften:
Die Protestgebühr beträgt 250.- Euro.
Der Protest muß bis spätestens 30 Minuten nach Rennende der Rennleitung vorliegen.
Im Falle einer notwendigen Demontage werden diese Kosten von der Rennleitung festgesetzt.
Bei unbegründetem Protest sind diese Kosten vom Protesteinreicher zu tragen.
Im begründeten Fall trägt die Kosten der Beschuldigte.
§4 : Abschleppösen:
§5 : Ermittlung der
Klasse:
Bremsen und Fahrwerke sind freigestellt.
Weiterhin werden anhand von zusätzlichen Punkten die Fahrzeuge bewertet. Dies sind im einzelnen:
Reifenart, Antriebsart und Antriebsstrang/Getriebe.
§6: Einfluß der
Bewertungskriterien bei der Fahrzeugklassifizierung:
(Regelung über Bonuspunkte in % der Gruppenbreite, in die das Fahrzeug nach der kg/PS-Gruppe fällt)
Hubraum und Aufladung: ohne Einfluß
Reifen: Straßenreifen 100% ,
Sportreifen 10%,
Slicks/Regenreifen 0%
Antriebsart: Front/ Heck 50%, Allrad 0%
Antriebsstrang/ Getriebe: Getriebe und Antrieb Serie 100%,
Sportgetriebe, Sperre, geänderter Rädersatz (Getriebe) 50%,
Renngetriebe, gerade verzahnt, unsynchronisiert 25%,
Getriebe sequentiell, Powershift 0%
§7: Fahrzeuggewicht:
Das vom Fahrer in seinem Wagenpass angegebene Mindestgewicht muß jederzeit während der
Rennveranstaltung erreicht werden. Gewogen wird ohne Fahrer.
§8: Auspuffanlage/
Lautstärke:
Die Auspuffanlage darf 100 dB(A) nicht überschreiten. Je nach Rennstrecke sind die dort gültigen
Schalldruckgrenzwerte einzuhalten. Die Auspuffanlage muß ein separates Bauteil sein, darüber hinaus ist
sie freigestellt.
§9: Batterie
Der Einbauort der Batterie ist freigestellt.
Batterien die sich im Fahrgastraum befinden sind durch eine Kapselung abzuschotten.
§10 : Ölsammler:
Jedes Fahrzeug
dessen, Motor- und Getriebeschmiersystem eine offene Gehäuseentlüftung hat,
muß so ausgerüstet
sein, daß austretendes Öl nicht frei auslaufen kann.
Ölsammler in Form von Provisorien (alte Ölbüchsen usw.) werden nicht akzeptiert.
§11 :
Mindestsicherheitsausrüstung:
- Bei geschlossenen Fahrzeugen ein Überrollbügel oder Käfig gemäß FIA.
- Alternativ gilt für offene Fahrzeuge:
Überollbügel aus Rohrabmessung mind. 42 x 1.5 mm hinter dem Fahrer mit zusätzlicher
Abstützung im oberen Drittel des Hauptbügels nach vorne oder hinten an einem harten Punkt
am Rahmen. Seitenaufprallschutz und Querabstützung des Bügels bleibt dem
Fahrzeugbesitzer/Fahrer weiterhin freigestellt.
- 4 Punkt Sicherheitsgurt
- Helm (Mindestanforderung ECE- Prüfnorm)
- Voll funktionstüchtige Beleuchtungseinrichtung rundum, Blinker 21 Watt,
Nebelschlußleuchte 21 Watt, Rücklicht 10 Watt und Bremslicht 21 Watt.
Scheinwerfer vorne mit mind. 50 Watt (Kaltlichtspiegel erlaubt) oder Xenon mind. 35 Watt
- Feuerlöscher mind. 2 kg. ABC Pulver
- Kraftstoffbehälter:
Es sind nur Original- Serientanks an Serienposition erlaubt.
Ausnahme: Sicherheits Renntanks mit FIA- Zulassung an beliebiger Stelle mit Abschottung zum Fahrgastraum. Catchtank mit max. 5 Liter Inhalt sind erlaubt.
- 2 Rückspiegel, die die Sicht nach hinten gewährleisten.
§12 : Leitungen:
Flüssigkeitsleitungen dürfen durch den Innenraum verlaufen, wenn sie aus Metall bestehen oder vollständig durch Metall geschützt sind, dort keine Verbindung aufweisen (Ausnahme Luftfahrtnormverbindungen) und am Fahrzeugboden verlegt werden. Kühlwasser- und Ölleitungen, die durch den Fahrgastraum verlaufen, müssen vollständig durch eine zweite flüssigkeitsdichte Leitung bzw. Kanal ummantelt sein. Alle serienmäßigen oder nichtserienmäßigen aussenliegenden Kraftstoff- Öl- und Bremsleitungen sind gegen Steinschlag, Korrosion,
Bruch usw. zu schützen.
§13:
Alle Fahrzeuge müssen in der Lage sein rückwärts zu fahren. Bestehende Fahrzeuge des MSC Bavaria müssen ihre Fahrzeuge bis zum 1.1.2005 umrüsten sofern nicht vorhanden.
Für neue Fahrzeuge (Mitglieder) gilt diese Regelung ab dem 1.1.2004
§14: Sonstiges
Fahrzeuge die ein Sicherheitsrisiko darstellen werden von der Veranstaltung ausgeschlossen, sofern es nicht gelingt das Manko zu beheben. Das gleiche gilt für Fahrzeuge, die der Stichprobenkontrolle durch den Technischen Leiter nicht Stand halten, oder von den angegebenen Daten abweichen und/oder das Reglement nicht erfüllen.
In
der Gruppe C fahren u.a. alle Fahrzeuge die nicht in das oben genannte
Reglement passen, oder einzelne Punkte des o.g. Reglements nicht erfüllen.
(
Sicherheitsrelevante Punkte ausgenommen, die Entscheidung hierüber fällt der
Technische Leiter in Abstimmung mit dem Vorstand)
- Helm
- Sicherheitsgurt
Die Gruppe C ist keine Rennklasse und dient nicht zur Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit sondern der Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung.
Es ist in der Gruppe C so zu fahren, daß zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung andere Teilnehmer gefährdet oder genötigt werden.
Pfaffenhofen an der Ilm, Februar 2003